Info Klasse AM
Info Klasse A
Motorrad Klasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend davon können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 24/18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Motorrad Klasse A1
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 – 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Motorrad Klasse A2
Krafträder der Klasse A mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Info Prüfbescheinigung MOFA (2)
Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und AM), ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer