Klasse A / A1 / A2 / AM / MOFA

Info Klasse AM

Info Klasse A

Motorrad Klasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend davon können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 24/18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Info Klasse A1

 

Motorrad Klasse A1

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 – 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Info Klasse A2

Motorrad Klasse A2

Krafträder der Klasse A mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg

Info Prüfbescheinigung MOFA (2)

Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und AM), ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

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