Klasse B / BE / B 96 / BF 17 / B 196 / B 197

PKW Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Info Klasse B

PKW Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre

Info Klasse BE

Info Klasse 96

Info Klasse B 196

Info Klasse B197

PKW Klasse 96

Ab dem 19.01.2013: Dieser spezielle Anhängerführerschein wird benötigt wenn hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg gezogen werden soll und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.