ASF / FES Seminare

Was bedeutet ASF und FES?

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

In der zweijährigen Probezeit des Führerscheins führt jede Auffälligkeit oder jeder Verstoß zur behördlichen Anordnung von Maßnahmen. Die häufigste Maßnahme ist dabei die Aufforderung zum Besuch eines Aufbauseminars für Fahranfänger. Darüber hinaus wird die Probezeit für den Führerschein auf vier Jahre verlängert.

Das ASF besteht aus vier theoretischen Unterrichtseinheiten von jeweils 135 Minuten. Darüber hinaus muß noch eine 30-minütige Fahrprobe absolviert werden. Nach der erfolgreichen Teilnahme an dem Aufbauseminar erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung die er bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einreichen muß.

 

Fahreignungsseminar (FES)

Durch die Neuregelung der Punkte für Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (früher  Verkehrszentralregister) vom 1. Mai 2014 gelten auch neue Regeln für den Punkteabbau.

  • 1 – 3 Punkte: Durch die freiwillige Teilnahme an einem FES kann 1 Punkt abgebaut werden.
  • 4 – 5 Punkte: Schriftliche Verwarnung durch die Faherlaubnisbehörde. Durch die freiwillige Teilnahme an einem FES kann 1 Punkt abgebaut werden.
  • 6 – 7 Punkte: Schriftliche Verwarnung durch die Faherlaubnisbehörde. Durch die Teilnahme an einem FES kann jetzt kein Punkt mehr abgebaut weren.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei verkehrspädagogischen Lehrgängen von jeweils 90 Minuten in unserer Fahrschule in Neuwied. Zusätzlich müssen die Teilnehmer auch noch zwei verkehrspsychologische Einzelsitzungen bei einem Psychologen von jeweils 75 Minuten absolvieren. Die Teilnahme an einem FES kann nur alle 5 Jahre bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten zum Punktabbau genutzt werden.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.